, S. 10 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zum besseren Verständnis der anschliessenden Erwägungen zur Strafzumessung wird nachfolgend das von der Vorinstanz dargelegte Tatgeschehen hinsichtlich der versuchten vorsätzlichen Tötung – unter ergänzender Würdigung der vom Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung gemachten Ausführungen –, des Angriffs und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz nochmals wiedergegeben.