Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 24. Februar 2023 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung betreffend einfache Körperverletzung, angeblich begangen am 9. Februar 2020 in Bern zum Nachteil von D.________ und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von ca. August 2019 bis 24. Februar 2020 durch Konsum von Marihuana, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung;