Die Berufungsverhandlung fand am 5. März 2024 vor der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern statt (pag. 2052 ff.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Blick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 26. Februar 2024 [pag. 2048 ff.]) und ein Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt H.________ (datierend vom 22. Februar 2024 [pag. 2043 ff.]) eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigter) ergänzend einvernommen (pag. 2054 ff.).