4. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN ________, PCN ________) nach Ablauf gesetzlicher Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz). 5. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der erfassten erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 354 Abs. 4 StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 4 DNA-Profil-Gesetz). 6. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. [Eröffnungsformel]