Die Polizei-, und Untersuchungshaft von 329 Tagen (27. Februar 2019, 12. August 2021 bis 5. Juli 2022) wird an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 6. Juli 2022 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 350.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 4 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren.