2. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von ca. August 2019 bis 24. Februar 2020 in Bern und Umgebung durch Konsum von Marihuana; wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 23. Juli 2021 in Bern zum Nachteil von E.________; 2. des Angriffs, begangen am 28. Dezember 2018 in Bern; 3. der Tätlichkeiten, begangen am 23. Juli 2021 in Bern zum Nachteil von F.________;