Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, v.d. Fürsprecher B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - der Zivilklägerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 11. April 2024 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 19. August 2024) Der Präsident i.V.: Oberrichter Knecht Die Gerichtsschreiberin: