24 cherungsvertragsgesetzes (VVG; SR 221.229.1) ist sie zur Geltendmachung des Schadens berechtigt, den sie der Versicherten J.________ als Versicherungsleistung vergütet hat. In Bezug auf die reparierte Frontscheibe des K.________(Automarke) von J.________ sind die Anspruchsvoraussetzungen nach Art.