21. Fazit Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 2'100.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 350.00 zu verurteilen, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse auf fünf Tagen festgesetzt wird. V. Zivilpunkt