Gemäss steueramtlicher Einschätzung für das Jahr 2015 verfügte er dazumal über ein geschätztes Einkommen von CHF 42'100.00 und ein Vermögen von rund CHF 1.4 Mio. Der Beschuldigte hat lediglich einen Eintrag im Betreibungsregister für einen Betrag von CHF 975.00, der nicht auf finanzielle Bedürftigkeit, sondern auf die mehrfach erwähnte Streitigkeit betreffend Heizkostenabrechnung zurückzuführen ist (pag. 234 und pag. 256 Z. 25 ff.). In der Berufungsverhandlung hielt sich der Beschuldigte zu seinem Einkommen und Vermögen bedeckt. Beides betrage mittlerweile «wesentlich weniger»