18. Täterkomponenten Für die Täterkomponenten wird vollumfänglich die Vorinstanz zitiert (pag. 169, S. 13 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind neutral zu gewichten. Der Beschuldigte lebt alleine und ist Rentner sowie gemäss Ausführungen anlässlich der Hauptverhandlung Student an S.________ (pag. 138 Z. 14-19). Er ist nicht vorbestraft (pag. 155).