22 gleichsweise herangezogen (nachfolgend: VBRS-Richtlinien). Diese sehen für den Referenzsachverhalt einer Sachbeschädigung, bei dem der Täter den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt und so einen Schaden von knapp über CHF 300.00 verursacht, eine Strafe von 15 Strafeinheiten vor (VBRS-Richtlinien, S. 47). Mit Blick auf diese Empfehlung sowie den vorliegend höheren Sachschaden und das vergleichsweise energischere Vorgehen des Beschuldigten wird die von der Vorinstanz ausgesprochene Geldstrafe von 35 Tagessätzen als angemessen erachtet.