finden sich Fotos des Lackschadens (pag. 22 ff. und 87 ff.). Gemäss Anzeigerapport könne nicht abschliessend beurteilt werden, woher der Lackschaden tatsächlich stamme (pag. 4). Auch dieser Schaden wurde durch die R.________ AG repariert (pag. 84 ff.). Nach dem soeben festgestellten Sachverhalt ist erstellt, dass der Beschuldigte einmal mit einem länglichen Gegenstand auf die Frontscheibe des K.________(Automarke) eingeschlagen und damit den Schaden an der Frontscheibe verursacht hat. Weder in den Schilderungen der Zeugin noch sonst in den Akten finden sich Anhaltspunkte, wonach der Beschuldigte abgesehen von diesem Schlag noch weiter auf das Auto eingewirkt hätte.