_ beschädigt zu haben. Der Schaden auf der Frontscheibe wurde von der Polizei im Anzeigerapport und von der Zeugin D.________ in den Einvernahmen beschrieben und fotografisch dokumentiert (pag. 16 ff. und pag. 90). Dieser Schaden lässt sich auf den soeben festgestellten Schlag durch den Beschuldigten zurückführen. Die Frontscheibe wurde am 14. November 2022 durch die R.________ AG ersetzt (pag. 84 ff.). Die von der Polizei ebenfalls festgestellten und vor Ort entfernten Russflecken sind im Rahmen des Vorwurfs der Sachbeschädigung nicht weiter relevant.