140 Z. 26 ff.; D.________: pag. 6, pag. 134 Z. 24 und pag. 248 Z. 8 ff. und Z. 28 f.; Anzeigerapport: pag. 4). Weiter wurde in diesem Zusammenhang am 8. November 2022, somit wenige Tage zuvor, gegen den Beschuldigten ein Strafbefehl im später eingestellten Verfahren wegen Nötigung erlassen (pag. 29 und pag. 252 Z. 18 ff.). Es ist daher davon auszugehen, dass der Beschuldigte, als er von H.________ herkommend auf der Hauptstrasse am Parkplatz vorbeifuhr, sah, dass sein Parkplatz besetzt war (vgl. pag. 136 Z. 24 ff.; Lichtverhältnisse: pag. 21), dies für ihn nicht einfach «normal» war, er daraufhin sein Auto weiter hinten parkierte, mit einem länglichen Gegenstand einmal auf die