17 12. November 2022 um 16:58 Uhr war. Damit begann die bürgerliche Dämmerung (16:58-17:30 Uhr), gefolgt von der nautischen Dämmerung (17:30-18:07 Uhr) und der astronomischen Dämmerung (18:07-18:43 Uhr), bis um 18:43 Uhr die Nacht begann (pag. 265 f.). Es ist daraus zu entnehmen, dass die Nacht im Zeitpunkt der von der Zeugin D.________ geschilderten Tatbegehung um ca. 17:45 Uhr zwar noch nicht eingebrochen, die Dämmerung jedoch bereits fortgeschritten war und es eindunkelte. Entsprechend waren die Strassenlaternen bereits eingeschaltet (pag. 134 Z. 33, pag. 135 Z. 29 ff., pag. 247 Z. 10 und pag.