Diese Angabe stimmt in Kombination mit ihren weiteren Schilderungen, wonach sie sich danach auf den Parkplatz begeben, den Schaden am Auto gesehen und danach die betroffene Person gesucht habe, welche wiederum die Polizei verständigt habe, und mit dem im Anzeigerapport vermerkten Meldezeitpunkt um 18:09 Uhr überein. Im Gegenzug gibt es in den Akten keinerlei Anhaltspunkte, die darauf hinweisen würden, dass der Schaden der Polizei – wie oberinstanzlich erstmals vorgebracht – zu einem anderen Zeitpunkt gemeldet wurde.