Für den Zeitpunkt ihrer Beobachtungen ist dabei die tatnähere Angabe vom 12. November 2022 massgeblich, wonach sie ihre Beobachtungen um ca. 17:45 Uhr gemacht habe. Diese Angabe stimmt in Kombination mit ihren weiteren Schilderungen, wonach sie sich danach auf den Parkplatz begeben, den Schaden am Auto gesehen und danach die betroffene Person gesucht habe, welche wiederum die Polizei verständigt habe, und mit dem im Anzeigerapport vermerkten Meldezeitpunkt um 18:09 Uhr überein.