An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung warf er der Zeugin nicht mehr vor, ihn aus reiner Zermürbungstaktik zu belasten, sondern berichtete stattdessen von einem anderen Vorfall auf dem Parkplatz, bei dem die Familie D.________ auf dem Balkon gestanden sei, «gegafft» und während 1.5 Stunden ein «riesen Gaudi» gehabt habe. Er glaube nicht, dass Frau D.________ ihn belasten wolle, es sei einfach spannend, dass endlich mal etwas laufe (pag. 140 Z. 22 ff.). An der Berufungsverhandlung sagte er sodann zum Verhältnis mit Frau D.________, er komme kaum mit ihr ins Gespräch, aber er plaudere manchmal mit ihrem Mann oder ihrem Kind.