16 immer wieder verblüfft darüber, was diesen Leuten so alles einfalle, wenn sie ihn schikanieren wollten (pag. 111; siehe Ziff. 10.2 oben). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung warf er der Zeugin nicht mehr vor, ihn aus reiner Zermürbungstaktik zu belasten, sondern berichtete stattdessen von einem anderen Vorfall auf dem Parkplatz, bei dem die Familie D.________ auf dem Balkon gestanden sei, «gegafft» und während 1.5 Stunden ein «riesen Gaudi» gehabt habe.