253 Z. 38 ff.). Auch diese Umstände wirken, als ob der Beschuldigte damit auf die erlangte Akteneinsicht resp. die Aussagen der Zeugin reagiert und die Episode mit der Schaufel bewusst nicht mehr erwähnt hat. Schliesslich fällt auf, dass sich der Beschuldigte im Verlauf des Verfahrens unterschiedlich über die Zeugin äusserte. In seinem Schreiben vom 29. April 2023 bezeichnete er diese als voreingenommen und überhaupt nicht neutral und erwähnte dabei das Zivilverfahren betreffend Aufteilung der Heizkosten aus dem Jahr 2018 und dass die Beteiligten sich seit nunmehr elf Jahren reihum in immer neuen Zermürbungstaktiken versuchten, wohl um ihn zum Nachgeben zu bewegen. Er sei