Dieser Eindruck wird dadurch bestätigt, dass der Beschuldigte am 27. Januar 2023 schilderte, er habe den Kompressor an den Strom angeschlossen und sich danach auf die Suche nach seiner Gartenschaufel gemacht, da rings um die Vorderräder eine grosse Menge Schlamm gestanden habe und er den Dreck habe wegschaufeln wollen (pag. 53). In der weiteren Eingabe und den erst- und oberinstanzlichen Aussagen erwähnte er mit keinem Wort mehr, er habe nach dem Anschliessen des Kompressors noch Dreck weggeschaufelt oder wegschaufeln wollen. Stattdessen gab er an, er sei schlafen gegangen (pag. 253 Z. 38 ff.).