So bezweifelte er zwar nicht, dass Frau D.________ ihn gesehen habe, erklärte jedoch, er sei zu seinem M.________(Auto) gegangen, um zu prüfen, ob das Fahrzeug fahrbereit sei. Dabei habe er ein Kabel über das Fahrzeug geworfen, was den Gegenstand erklären könne, den Frau D.________ gesehen habe. Der Knall, den sie gehört habe, könne durch das Schlagen der Autotür verursacht worden sein, oder dadurch, dass das Kabel gegen das Blechdach geschlagen habe. Dabei gab der Beschuldigte explizit an, dass es sich lediglich um eine Vermutung handle, weil es das für ihn logische Verhalten bei Problemen mit dem N.________(Auto) gewesen wäre.