gen findet sich am 12. November 2022 der Vermerk «noch 1.8 bar», was sich wohl auf den vom Beschuldigten erwähnten Druckabfall im vorderen linken Pneu bezieht. Die Kammer erachtet die Schilderungen des Beschuldigten zum Druckabfall denn auch grundsätzlich als glaubhaft und es erscheint aufgrund des Vermerks im Fahrtenbuch plausibel, dass sich dies am 12. November 2022 ereignet hat. Daraus ergibt sich aber noch keine belastbare Angabe zum Zeitpunkt der Rückkehr des Beschuldigten und es ist dadurch nicht belegt, dass er erst um 18:30 Uhr nach Hause kam. Im Ergebnis belegen die Aussagen des Beschuldigten nicht, dass er am 12. November 2022 erst um 18:30 Uhr zu Hause war.