Diese bestätigten, dass der Beschuldigte täglich bei ihnen sei, um den Haushalt zu machen, und gewöhnlich um 18:00 Uhr bei ihnen wegfahre. Beide gaben an, sich nicht mehr im Detail an den 12. November 2022 zu erinnern bzw. sich nicht an Details zum 12. November 2022 erinnern zu können, und schlossen aus dem damals üblichen Tagesablauf auf die Uhrzeit, zu welcher der Beschuldigte bei ihnen weggefahren sei. Beide Briefe sind gleich formatiert und vom Aufbau und vom Schreibstil her vergleichbar. Der Beschuldigte bestätigte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf Nachfrage denn auch, dass er die Schreiben für seine Eltern aufgesetzt habe.