Er habe Frau J.________ einen Brief geschrieben und gesagt, wenn dort Werkzeug von ihm gelegen sei und jemand damit einen Unfall gemacht habe, sei er haftpflichtig und dann würde er das seiner Privathaftpflicht melden. Aber es sei nie eine Antwort gekommen (pag. 250 f. Z. 32 ff.). Nachdem er auf den Parkplatz gefahren sei, sei er ausgestiegen, nach vorne gelaufen in die Tiefgarage und vermutlich noch zu seinem M.________ (Auto) kontrollieren gegangen, ob er fahrbereit sei. Er habe also beim M.________ (Auto) etwas hantiert. Gepumpt habe er dann noch nicht, weil er zuerst den Kompressor in der Garage habe aufladen müssen. Er sei dann schlafen gegangen.