139 Z. 26 ff.). Er vermute, dass er an diesem Abend zu seinem M.________ (Auto) mit der Wechselnummer gegangen sei. Er habe jeweils ein Batterieladegerät angehängt, das sei das orange Kabel. Es sei ein 20-jähriges Auto, bei dem man die Türen schlagen müsse. Auch wenn er dem Alublech ankomme oder mit dem Stecker dran schlage, knalle es. Er habe genug Sachen dort, die tönen könnten. Seine Erklärung für das, was Frau D.________ gesehen und gehört habe, sei, dass er zu seinem Auto gegangen sei und geschaut habe, ob es gehe und ob es fahrbereit sei (pag. 140 Z. 1 ff.). Der Parkplatz [auf dem das beschädigte Auto stand] gehöre ihm (pag. 140 Z. 19 und pag. 20).