ten. Auch an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung stellte er sich auf den Standpunkt, zum Tatzeitpunkt nicht vor Ort gewesen zu sein (pag. 139 Z. 20) und wiederholte, er erinnere sich einfach an das, was er sich notiert habe, und wisse sehr allgemein, was er bei seinen Eltern alles mache und dass es unmöglich sei, dass er bereits um 17:45 Uhr in E.________ gewesen sein solle. Er habe ein Problem mit dem Luftdruck gehabt und deshalb in die Einstellhalle müssen. Er habe an diesem Abend andere Sorgen gehabt. Von dem, was Frau D.________ erzähle, habe er