_ wird abgestellt. 10.3 Aussagen und Eingaben des Beschuldigten Der Beschuldigte äusserte sich erstmals am 27. Januar 2023 in der schriftlichen Einsprache gegen den Strafbefehl zur Sache (pag. 52 f.). Darin führte er zusammengefasst aus, er habe am 12. November 2022 keine Sachbeschädigung begangen. Er kenne keine J.________ und könne sich an keinen K.________ (Auto) erinnern. Falls er der Verursacher der Schäden an ihrem Auto sein sollte, bestreite er den Vorsatz. Er sei ziemlich sicher, dass er zur angegebenen Tatzeit noch gar nicht in E.________ gewesen sei.