Heizkostenabrechnung bestätigte sie. Dies seien nach ihr aber zwei unabhängige Sachen und sonst habe sie mit dem Beschuldigten auch kein Problem (pag. 136 Z. 30 ff.). Diese Aussage wird dadurch bestätigt, dass der Streit über die Heizkostenabrechnung offenbar bereits seit mehreren Jahren besteht, die Zeugin ihre Forderungen zumindest betreffend die Jahre 2018 und 2020 abgetreten hat und die abgetretenen Forderungen im Zeitpunkt der Zession lediglich CHF 128.47 und CHF 163.78 betrugen (pag.