8 mann gesagt habe, jetzt werde es spannend, da auf dem Parkplatz des Beschuldigten ein k.________ Auto parkiert sei (pag. 6). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung formulierte sie diese Aussage etwas anders, jedoch mit vergleichbarem Inhalt: «Ich sagte noch zu meinem Mann, dass jetzt sicher ein Problem bestehe mit dem Einparkieren» (pag. 134 Z. 23) und schilderte zusätzlich, wie sie nach dem Knall zu ihrem Mann gesagt habe: «Hat jetzt A.________ eine Scheibe am Auto eingeschlagen?» (pag. 134 Z. 29 f.).