249 Z. 22 ff.). Die Zeugin schilderte ihre Beobachtungen nicht nur konstant und nachvollziehbar, sondern bettete diese auch in einen zeitlichen und örtlichen Kontext ein, indem sie etwa das Telefonat mit ihrem Mann oder die Vorbereitungen zur Geburtstagsfeier ihrer Tochter erwähnte, detailliert beschrieb, was sie von ihrem Standort sehen konnte und die Lichtverhältnisse einordnete. Weiter gab sie nicht nur ihre eigenen Beobachtungen wieder, sondern auch ihre Gedanken resp. Bemerkungen gegenüber ihrem Ehemann. Bezeichnend und äusserst aussagekräftig ist insbesondere ihre Formulierung an der ersten Einvernahme, wonach sie gegenüber ihrem Ehe-