festgestellt, dass die Frontseite auf der Beifahrerseite eingeschlagen gewesen sei. Weitere Schäden habe sie selber nicht gesehen (pag. 247 Z. 37 ff.). Auf Frage nach anderen Vorfällen betreffend den Parkplatz des Beschuldigten sagte sie: «Vorher weiss ich, dass es schon Vorfälle gab, wo er ‹zuparkiert› hat, wenn Autos auf seinem Parkplatz standen. Er liess sein Auto dahinter stehen, so dass diese Personen ganz schlecht rausfahren konnten. Nach dem Vorfall wüsste ich nicht, dass noch etwas passiert wäre» (pag. 10 ff.). Auf die Nachfrage nach den Lichtverhältnissen gab sie an, es sei schon ziemlich dunkel gewesen, die Strassenlampe habe geleuchtet.