Die teilweise detaillierteren Nachfragen an der Berufungsverhandlung beantwortete die Zeugin sachlich, nachvollziehbar und im Einklang mit ihren früheren Aussagen. So sagte sie auf Frage, sie sei sich ganz sicher, dass sie den Beschuldigten erkannt habe, als er in die Tiefgarage gegangen sei. Es habe eine Strassenlampe direkt neben dem Parkplatz. Es sei schon finster gewesen, aber die Strassenlampe habe geleuchtet. Sie habe direkte Sicht aus dem Küchenfenster auf den Parkplatz. Wenn er dort um die Ecke laufe, sehe man den ganzen Menschen. Zu diesem Zeitpunkt sei auch sonst niemand auf dem Parkplatz gewesen, und es habe ausser