Unmittelbar nach diesem Knall resp. 2-3 Sekunden nach dem Schlag sei der Beschuldigte an der Hausfront der Liegenschaft L.________(Adresse) über den ersten leeren Parkplatz resp. vom Auto weg in die Einstellhalle gelaufen (pag. 6, pag. 134 Z. 31 f. und pag. 246 Z. 421 ff.). Aufgrund der Strassenlampe habe sie ihn einwandfrei erkannt. Sie habe den Kopf und den Rumpf gesehen (pag. 134 Z. 33 f., pag. 246 Z. 42 f., pag. 247 Z. 9 ff.). Vor und während des Knalls habe sie keine anderen Personen in der Umgebung der Parkplätze gesehen (pag. 6, pag. 135 Z. 1 f. und pag. 247 Z. 9 ff.).