6 10.2 Aussagen der Zeugin D.________ D.________ wurde direkt nach der Meldung an die Polizei am 12. November 2022 sowie anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung und der Berufungsverhandlung zu ihren Beobachtungen befragt. Bereits in der ersten Einvernahme, welche noch am selben Abend stattfand, gab sie ihre Beobachtungen klar, nachvollziehbar und stimmig zu Protokoll. In den weiteren Einvernahmen wiederholte sie diese Aussagen weitgehend übereinstimmend, ohne dabei jedoch den Eindruck zu erwecken, auswendig Gelerntes wiederzugeben.