nen Fotos zeigen, dass die vorderen Parkplätze von der Küche aus zumindest teilweise einsehbar sind und dass das Fliegengitter die Sicht bei Dunkelheit nicht beeinträchtigt (pag. 21 und pag. 25 ff.). Aufgrund der Fassade und des Betongeländers des Balkons ist zwar der an der Hausmauer liegende, vordere Teil der Parkplätze nicht erkennbar. Die darauf abgestellten Fahrzeuge und namentlich die etwas höherliegenden Frontscheiben der Fahrzeuge sind von der Küche aus jedoch zumindest in Teilen erkennbar. Werden die Aufnahmen auf pag. 17 und pag.