5 rer parkierter Personenwagen. Die Frontscheibe des Personenwagens hatte beifahrerseitig einen massiven Schaden und war zersplittert. Auf der Motorhaube vorne links befanden sich einige schwarze Russflecken, die mittels Abwischen gesäubert werden konnten. Das betroffene Parkfeld wies keine Beschriftung oder Markierungen auf. Gemäss Aussagen der Anwohner gehöre dieses Parkfeld dem Beschuldigten (pag. 3). Aus dem Anzeigerapport geht weiter hervor, dass sich der Beschuldigte in der Folge wenig kooperativ verhielt.