10. Beweiswürdigung der Kammer Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel grundsätzlich zutreffend gewürdigt. Darauf wird vorab und unter Vorbehalt der nachfolgenden Erwägungen verwiesen (pag. 163 ff., S 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 10.1 Anzeigerapport inkl. Fotos Gemäss Anzeigerapport vom 22. Dezember 2022 wurde der Polizei am 12. November 2022, 18:09 Uhr, telefonisch durch J.________ gemeldet, die Frontscheibe ihres parkierten Personenwagens sei beschädigt worden (pag. 1). Bereits am Telefon teilte sie gegenüber der Polizei mit, dass eine Anwohnerin zugeschaut habe und der Täter bekannt sei (pag.