9. Beweismittel Als Beweismittel liegen neben dem Anzeigerapport (inkl. Fotos; pag. 1 ff. und pag. 13 ff.) die von Seiten der Zivilklägerschaft eingereichten Unterlagen zum Schaden (pag. 82 ff. und pag. 95 f.), die Schreiben der Eltern des Beschuldigten (pag. 112 ff.), die vom Beschuldigten zu den Akten gereichten Fotos, Schreiben und Unterlagen (pag. 9, pag. 52 f., pag. 110 ff., pag. 143 ff. und pag. 265 ff.) sowie die Einvernahmen der Zeugin und des Beschuldigten vor (pag. 6, pag. 134 ff. und pag. 246 ff.). Auf eine inhaltliche Zusammenfassung der Beweismittel wird verzichtet.