7. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 12. Januar 2023 vorgeworfen, am 12. November 2022 um 17:50 Uhr in E.________, mit einem unbekannten länglichen Gegenstand auf die Frontscheibe des parkierten Personenwagens von J.________ (K.________ (Auto)) eingeschlagen zu haben und dadurch dessen Frontscheibe, den Lack sowie die Motorhaube beschädigt zu haben. Dadurch sei ein Sachschaden von ca. CHF 3'300.00 entstanden. Damit habe er den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäss Art. 144 StGB erfüllt (pag. 46).