Mit Eingabe vom 4. März 2024 teilte Rechtsanwalt G.________ mit, das Mandatsverhältnis zwischen ihm und dem Beschuldigten sei erloschen (pag. 220). Mit Schreiben vom gleichen Datum teilte der Beschuldigte mit, sich unverzüglich auf die Suche nach einem Ersatz für die Verteidigung zu machen, da er das Verfahren sehr ernst nehme und überfordert sei, wenn er das alleine durchstehen müsse. Er ersuche deshalb um Verschiebung des Termins (pag. 224). Mit Verfügung vom 11. März 2024 wurde das Gesuch um Verschiebung der Berufungsverhandlung abgewiesen (pag.