1. Zur Bezahlung von CHF 2'958.10 Schadenersatz an die Zivilklägerin C.________ AG. 2. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. III. Weiter wird verfügt: [Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mündlich zu Protokoll Berufung an (pag. 142 und pag. 151). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 20. Juni 2023 (pag. 157 ff.). Mit Schreiben vom 13. Juli 2023 erklärte