1. Vornehmen einer Verrichtung (Blick auf Navigations-App auf Mobiltelefon), welche die Aufmerksamkeit beeinträchtigt und damit das sichere Führen eines Motorfahrzeugs erschwert; 2. Missachtung des Signals «kein Vortritt» im Kreisverkehrsplatz; und in Anwendung der Art. 47, 49 Abs. 1, 106 StGB; Art. 27 Abs. 1, 31 Abs. 1, 36 Abs. 2, 90 Abs. 1 SVG; Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1, 41b Abs. 1 VRV; Art. 36 Abs. 2 SSV; Art. 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt.