BSG 161.12]). Zufolge seines Unterliegens hat der Beschuldigte keinen Anspruch auf eine Entschädigung. VI. Verfügungen Es sind keine weiteren Verfügungen zu überprüfen oder zu erlassen. 16 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: der einfachen Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen am 17.06.2021 in E.________ als Lenker eines Personenwagens durch