15 17. Konkretes Strafmass Insgesamt ist für den Schuldspruch wegen mehrfacher einfacher Verkehrsregelverletzung eine Busse von CHF 500.00 auszufällen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird in Anwendung von Art. 106 Abs. 2 StGB auf fünf Tage festgesetzt.