Für vergleichbare Sachverhalte sehen sie jedoch Bussen von CHF 300.00 vor (vgl. VBRS-Richtlinien, S. 21). Indem der Beschuldigte auf die Navigations-App auf seinem Mobiltelefon blickte, nahm er eine Verrichtung vor, welche seine Aufmerksamkeit beeinträchtigte und damit das sichere Führen eines Motorfahrzeugs erschwerte. Die Vorinstanz hielt fest, der Beschuldigte sei dadurch nicht uneingeschränkt in der Lage gewesen, auf unerwartete Verkehrssituationen adäquat zu reagieren und habe damit eine Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer geschaffen. Die Ablenkung sei zwar nur von kurzer Dauer gewesen.