als Lenker eines Personenwagens während der Fahrt eine Verrichtung vor (Blick auf sein als Navigationsgerät verwendetes Mobiltelefon), welche das sichere Führen des Fahrzeuges erschwerte. Aufgrund dessen übersah der Beschuldigte bei der Einfahrt in den Kreisverkehrsplatz F.________ einen vortrittsberechtigten, sich bereits im Kreisverkehrsplatz befindenden Motorfahrradlenker und kollidierte in der Folge mit diesem. III. Rechtliche Würdigung