19 Z. 23). Sie gab zu Protokoll, sie habe den Unfall von ihrer Terrasse aus beobachten können (pag. 19 Z. 22 f.; pag. 75 Z. 29). Sie habe gesehen, dass der Geschädigte mit dem Mofa in den Kreisverkehrsplatz gefahren sei. Er sei im Kreisverkehrsplatz gewesen. Der Beschuldigte müsse von J.________ her gekommen sein. Er sei einfach in den Kreisverkehrsplatz gefahren und habe den Geschädigten mit der linken Fahrzeugseite am rechten Bein erwischt. Der Geschädigte sei geschwankt, aber nicht gestürzt. Der Beschuldigte sei wohl erschrocken und habe sofort abgebremst.