16 Z. 24 f.). Er habe dem Beschuldigten vor Ort gesagt, dass er Knieschmerzen habe (pag. 16 Z. 35). Die Zeugin habe ihm gesagt, dass er das Knie im Spital zeigen lassen solle (pag. 16 Z. 38 f.). Zu Hause habe er das Knie gekühlt. Es sei aber immer schlimmer geworden und nach einer Stunde sei er mit seiner Mutter ins Spital nach G.________ gegangen (pag. 16 Z. 42 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte der Geschädigte seine damaligen Aussagen und gab ebenfalls an, der Beschuldigte habe ihn bzw. sein Bein / Knie rechts angefahren (pag. 71 Z. 13 ff.; pag. 73 Z. 17).